AG vs. GmbH in der Schweiz - Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die häufigsten Arten von Gesellschaften, die von ausländischen Unternehmern in der Schweiz gegründet werden, sind GmbH und AG. Beide Arten von Gesellschaften haben ihre Vor- und Nachteile, daher könnten folgende Informationen sehr nützlich sein für die Personen, die Interesse bei der Gründung eines bestimmten Unternehmens in der Schweiz haben, um ihnen zu helfen, eine Entscheidung zu treffen.

Allgemeine Informationen

Sowohl eine AG, als auch eine GmbH haben beschränkte Haftung und verfügen über die Möglichkeit zur Übertragung der Anteile an verschiedene Empfänger, wobei aber im Falle der GmbH das gesamte Verfahren schwieriger ist. Im Falle der AG bestehen die Führungsgremien aus Aktieninhabern, die ihre Beschlüsse in Hauptversammlungen fassen, aus einem Verwaltungsrat und aus den Rechnungsprüfern. Im Falle einer GmbH treffen die Gesellschafter die Entscheidung durch Hauptversammlungen und die Unternehmensleitung führt das Unternehmen.

Beide Unternehmen werden relativ schnell gegründet, der gesamte Prozess dauert zwischen einer und zwei Wochen, unter der Voraussetzung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Sitz der Gesellschaft kann in beiden Fällen von einem Schweizer Kanton zum anderen verlegt werden, wobei aber die Besteuerung auf die Ansässigkeit der Unternehmensführung basiert.

Unternehmensrechtliche Anforderungen

Falls Sie eine GmbH gründen möchten, beträgt das erforderliche Mindestkapital 20.000 CHF, ohne dass Sie einen gewissen Betrag hinterlegen müssen. Es sind keine Inhaberaktien zulässig, die Gesellschaft muss jedoch mindestens über einen Gesellschafter und einen Unternehmensleiter verfügen. Außerdem ist es erforderlich, mindestens einen lokalen Geschäftsführer und einen Sitz in der Schweiz zu haben.

Für eine AG beträgt das erforderliche Mindestkapital 100.000 CHF, wovon 20% bei der Registrierung der Gesellschaft zu leisten sind. Wenn das Aktienkapital voll eingezahlt ist, sind Inhaberaktien zulässig. Eine AG muss mindestens einen Aktionär, einen Geschäftsführer, einen lokalen Geschäftsführer und einen eingetragenen Sitz in der Schweiz haben.

Besteuerung

Was die Besteuerung anbelangt, müssen beide Arten von Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz zwischen 8% und 15% zahlen. Das weltweite Einkommen unterliegt der Besteuerung und bestimmte Steuervorteile gelten für Holdinggesellschaften und gemischte Gesellschaften.

Zu diesen Vorteilen gehören Beteiligungsausnahmen. 35% der Quellensteuerdividenden sind zurückerstattet, abhängig von den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Die Quellensteuer in Verbindung mit den Zinsen variiert zwischen 0 und 15%, auch in Abhängigkeit von den vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen. Es gibt keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren. Der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt für die meisten Güter und Dienstleistungen 8%.

Anforderungen in Zusammenhang mit der Berichterstattung

Der oder die Geschäftsführer einer AG oder einer GmbH müssen im Öffentlichen Register der Geschäftsführer eingetragen sein. Beide Unternehmensarten müssen jährliche Steuererklärungsberichte einreichen, müssen jedoch keine Jahresberichte über die Konten des Unternehmens vorlegen. Der Eigentümer oder die Eigentümer oder das Unternehmen werden nicht öffentlich bekannt gegeben, wobei nur die Bank die entsprechenden Überprüfungen in Zusammenhang mit der Vorbeugung der Geldwäsche bei der Eröffnung eines Bankkontos durchführt.

Die Aktieninhaber einer AG dürfen nicht veröffentlicht werden; dies gilt jedoch nicht für die Gesellschafter einer GmbH.

Soweit Jahresabschlussprüfungen vorgesehen werden, sind diese für AG- und GmbH-Gesellschaften erforderlich, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben einen Umsatz von 40 Millionen CHF oder höher, verfügen über Vermögen von 20 Millionen CHF oder mehr oder haben mindestens 250 Mitarbeiter.

Unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlichen Anforderungen eignet sich eine GmbH eher für Unternehmer oder kleine Unternehmen, die ihre Tätigkeit in der Schweiz erweitern möchten, während eine AG eine geeignetere Struktur für Konzerne darstellt.

In beiden Fällen können die Unternehmen von wichtigen Steuervergünstigungen auf Bundes- und Kantonalebene profitieren, weshalb Sie alle Vorteile der schweizerischen Behörden erachten sollten, bevor Sie sich entscheiden, eine Firma in der Schweiz zu gründen.
 

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