Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz

Doppelbesteuerung bezieht sich auf die Tatsache, dass zwei Länder gleichzeitig Steuern auf dasselbe Unternehmen erheben. Diese Situation tritt häufig auf, wenn Unternehmen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in verschiedenen Ländern haben. Die Schweiz hat ein Körperschaftsteuersystem, in dem eine Körperschaft und ihre Aktieninhaber oder Eigentümer einzeln besteuert werden, was eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zur Folge hat.

Um Doppelsteuern für Unternehmen zu vermeiden, hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Industrieländern, darunter die USA und Länder der Europäischen Union, unterzeichnet. Die Schweiz wendet für ihre Doppelbesteuerungsabkommen den Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an.

Die Schweiz hat zudem Steuerinformationsabkommen mit 10 Ländern unterzeichnet, die den Austausch von Steuerinformationen zwischen der Schweiz und den jeweiligen Ländern zum Ziel haben.

Diese Verträge umfassen folgende Steuerangelegenheiten:

  • Befreiung der Gewinnsteuer von Niederlassung in der Schweiz;
  • Rückforderung von Quellensteuern;
  • Besteuerung von Lizenzgebühren und Lizenzgebühren.

Die allgemeine Wirkung dieser Verträge für Gebietsfremde aus Vertragsstaaten besteht darin, dass sie eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der von der schweizerischen Zahlstelle einbehaltenen Steuer erhalten können. Es wird auch keine Quellensteuer auf Lizenzgebühren erhoben, die an ausländische Begünstigte gezahlt werden. Gewinne, die von einer schweizerischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland ausgeschüttet werden, führen nicht zu Quellensteuern, unabhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie sind die Missbräuche durch Steuerabkommen zu vermeiden?

Eine Quellensteuerrückerstattung wird abgelehnt, falls ausländische juristische Personen, die in der Schweiz geschäftlich tätig sind, folgende Regelungen nicht einhalten:

Das Unternehmen muss über ein angemessenes Verhältnis zwischen Schulden und Eigenanteil verfügen, d.h., dass die Summe der verzinslichen Darlehen das Eigenkapital der Gesellschaft nicht übersteigen darf;

Das Unternehmen darf keine überhöhten Schuldenzinsen zahlen;

Das Unternehmen darf nicht mehr als 50% seines Einkommens für Verwaltungsgebühren, Zinsen oder Lizenzgebühren an Gebietsfremde zahlen;

Das Unternehmen muss mindestens 25% der Erträge ausschütten, die auch als Dividende ausgeschüttet werden können.

Wie Sie von den Doppelbesteuerungsabkommen in der Schweiz profitieren können

Die Schweiz passt ihre Politik bezüglich Informationsaustausch, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung laufend an, weshalb viele Steuerabkommen entsprechend geändert wurden. Um Leistungen nach einem Steuerabkommen der Schweiz zu erhalten, müssen der Einzahler, der Empfänger und die Steuerbehörde des Vertragspartners ein Formblatt unterzeichnen, um den Wohnsitz des Empfängers zu bestätigen und zu darzustellen, dass die Information über den Empfänger korrekt ist. Das Formblatt wird anschließend der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgelegt, bevor die Zahlung erfolgt.

Situationen, in denen die Bestimmungen des Abkommens nicht anwendbar sind

Die Bestimmungen des Abkommens gelten nicht für Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die von einer schweizerischen Körperschaft an deutsche, italienische, französische oder belgische Körperschaften gezahlt werden, wenn die schweizerische Körperschaft teilweise oder vollständig von der kantonalen Steuer befreit ist, aufgrund von Steuervergünstigungen, die für spezifische Arten von Unternehmen oder Industriebereiche anwendbar sind, wie Domizil-, Hilfs-, Holding-, Misch- und Dienstleistungsunternehmen.

In Anbetracht all dieser Angelegenheiten ist es wichtig, von den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und ihren Partnerländern zu profitieren, da sie eine große Chance für Unternehmen bieten, um die übermäßigen Steuern oder eine Doppelbesteuerung deren Gewinne zu vermeiden.

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