Rechtlich

Arbeitserlaubnis in der Schweiz

Seit Abschluss der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union haben EU - Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, da alle erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vereinbarungen gelten auch für die Staaten, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation sind.