Arbeitsgenehmigungen

Das Leben und Arbeiten in der Schweiz ist für viele Menschen eine reizvolle Perspektive. Ob persönliche Gründe Sie in die Schweiz führen, ein attraktives Jobangebot oder die hohe Lebensqualität im Herzen Europas – um in der Schweiz eine Beschäftigung aufzunehmen, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung. Die STAX AG – Treuhand und Steuerberatung hilft Ihnen kompetent und umfassend, diese formale Hürde zu überwinden.

Wer kann eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz bekommen?

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitsgenehmigung in der Schweiz sind für EU-Bürger und Einwohner anderer Länder unterschiedlich. Der Grund dafür ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA. Dieses erleichtert den Angehörigen der beteiligten Staaten eine Einwanderung in die Schweiz.

So haben EU- und EFTA-Bürger sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Erteilung einer Bewilligung an Bürger anderer Länder liegt dagegen immer im Ermessen der Behörden.

Bürger der EU können sich in der Regel bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten, um nach einer Arbeitsstelle zu suchen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Eine Verlängerung der Frist auf sechs Monate ist möglich. EU-Bürger benötigen keine Genehmigung, wenn sie nicht mehr als 90 Tage im Jahr erwerbstätig sind. Sie müssen diese Tätigkeit jedoch anmelden.

Arbeitnehmer von ausserhalb der EU (Drittstaatenangehörige) müssen einen fest zugesagten Arbeitsplatz in der Schweiz vorweisen, um ein Arbeitsvisum zu bekommen.

Garantiert ist die Genehmigung jedoch auch dann nicht, denn die Schweiz stellt anhand von Quotensystemen sicher, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften im volkswirtschaftlichen Interesse des Landes ist. Einheimische Arbeitnehmer werden grundsätzlich vorgezogen. Hochqualifizierte und Spezialisten haben also die besten Chancen, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten.

Darüber hinaus sind verschiedene Arten von Genehmigungen nach Voraussetzungen und Gültigkeitsdauer zu unterscheiden.

Welche Art von Aufenthaltsbewilligung kommt für Sie in Frage?

Mit unserer genauen Kenntnis der Schweizer Rechtslage beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erlangen. Grundsätzlich kommen folgende Arten von Bewilligungen in Frage.

Wer weniger als 12 Monate in der Schweiz arbeiten will, kann dafür eine Kurzaufenthaltsbewilligung für 3 bis 12 Monate erhalten. Diese Möglichkeit steht EU-Bürgern offen, die sich bereits 3 Monate in der Schweiz aufhalten und weiterhin nach einer Stelle suchen. Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann insgesamt auf bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, das 12 Monate oder länger andauert, können eine erstmalig erteilte Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese gilt bei EU-Bürgern in der Regel für einen Zeitraum von 5 Jahren. Verlängerungen sind unbegrenzt möglich, solange das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht.

Bei Drittstaatenangehörigen ist die Aufenthaltsgenehmigung auf ein Jahr befristet und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen jährlich erneuert.

EU- und EFTA-Bürger erhalten nach einem regulären Aufenthalt in der Schweiz für 5 Jahre eine Daueraufenthaltsgenehmigung.

Einen Sonderfall bilden die sogenannten Grenzpendler. Dies sind Personen, die ausserhalb der Schweiz im Grenzgebiet leben und in der Schweiz erwerbstätig sind. Hierfür kann eine Grenzgängerbewilligung ausgestellt werden, wenn die betreffende Person mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehrt.

Wir erledigen die Formalien für Sie

Ein Kreuz an der falschen Stelle oder eine verpasste Frist können bei behördlichen Vorgängen schnell zu einem negativen Ausgang führen. Ein abgelehnter Antrag wirkt sich unweigerlich auf Ihre Lebens- und Karriereplanung aus.

Wussten Sie, dass die Kontingente für ausländische Arbeitnehmer in vierteljährlichem Rhythmus freigegeben werden? Wenn Sie eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz anstreben, kann dies eine wesentliche Rolle spielen, denn meist sind die Kontingente bereits zur Mitte eines Quartals ausgeschöpft. Um wirklich zum gewünschten Zeitpunkt eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen zu können, müssen Sie dies berücksichtigen und die Sache rechtzeitig angehen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und überlassen Sie Ihren Erfolg bei diesem wichtigen Schritt nicht dem Zufall. Wir sind im Detail mit der Schweizer Rechtslage und Behördenpraxis vertraut. Auf dieser Grundlage führen wir Sie sicher durch die Antragsformalien und sorgen für maximale Chancen auf den Erhalt einer Arbeitsgenehmigung in der Schweiz.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie mit uns. Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen und persönlicher Beratung zur Seite.