Neues Besteuerungssystem in Zug 2017
Der Bundeslenkungsausschuss hat vor kurzem seine Vorschläge in Zusammenhang mit einer neuen Steuerregelung, die einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von etwa 12 Prozent ohne erhebliche finanzielle Verluste für die schweizerischen Kantone und insbesondere für Zug, für die Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen vorsieht, angekündigt. Als Zielsetzung dieser Reform ist es, das schweizerische Steuersystem auf internationaler Ebene erneut akzeptabel zu machen, um nicht die Steuerlast auf private Steuerzahler zu verlagern.