Steuervorteile für gemischte Unternehmen in der Schweiz

Gemischte Unternehmen sind Gesellschaften, die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend im Ausland ausüben, wobei jede Geschäftstätigkeit in der Schweiz nur als sekundär angesehen wird. Sowohl schweizerische als auch ausländische Aktieninhaber können einen beherrschenden Einfluss auf eine gemischte Gesellschaft ausüben, so dass ausländische Staatsbürger gemischte Gesellschaften in der Schweiz gründen dürfen.

Gemischte Unternehmen können eigene Büros und Mitarbeiter haben. Körperschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Filialen können als gemischte Unternehmen organisiert werden.

Besteuerungsbedingungen

Die Hauptbedingung für eine gemischte Gesellschaft ist, dass die Geschäftstätigkeit überwiegend außerhalb der Schweiz ausgeübt werden soll, d.h., dass mindestens 80% der Einnahmen und Ausgaben außerhalb des Landes zu tätigen sind. In Ausnahmefällen können Einkäufe in der Schweiz erfolgen, sofern die Zahlung zu marktüblichen Bedingungen erfolgt.

Steuersätze für gemischte Unternehmen

Das zu versteuernde Ergebnis einer gemischten Gesellschaft wird nach der Spartenrechnung ermittelt. Zum normalen Satz zu besteuern sind folgende Ergebnisse:

  • Erträge aus Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne) aus inländischen Quellen;
  • Provisionen auf Treuhandgeschäfte;
  • Erträge aus immateriellen Rechten in der Schweiz - bis zu 20%;
  • Erträge aus dem Handel in der Schweiz;
  • Erträge aus Immobilien in der Schweiz (einschließlich eines hypothetischen Mietwertes der Immobilie);
  • Einkommen, das durch Doppelbesteuerungsabkommen geschützt wird, wenn das Abkommen vorsieht, dass das Einkommen in der Schweiz vollständig besteuert wird.

Kosten, die im Zusammenhang mit bestimmten Einkünften entstehen, werden zugewiesen, oder, wenn dies nicht möglich ist, wird ein Pauschalabzug für Verwaltungskosten und Steuern vorgenommen.

Einkünfte, die außerhalb der Schweiz erzielt werden, sind aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter aus der Schweiz der gemischten Gesellschaft besteuert.

Wenn ein gemischtes Unternehmen weniger als 6 Mitarbeiter hat, beläuft sich der Steuersatz auf 10%, für 6 bis 10 Mitarbeiter - auf 15%, für 11 bis 30 Mitarbeiter - auf  20% und für mehr als 30 Mitarbeiter - auf 25%.

Befindet sich die Gesellschaft unter schweizerischer Kontrolle, beispielsweise wenn ein in der Schweiz ansässiger Aktionär einen maßgeblichen Einfluss hat, erhöht sich der Umfang um 10%. Die Skala wird jedoch 25% nicht überschreiten

Das aus dem Ausland stammende Einkommen, das jährlich den Betrag von 200 Millionen CHF übersteigt, wird unabhängig von anderen Umständen in sämtlichen Fällen mit 10% besteuert.

Steuerbefreiungen

Nettoerlöse aus bestimmten Beteiligungen aufgrund des schweizerischen Steuerrechts (Kapitalerträge und Dividenden) nach Abzug der Verluste aus den Beteiligungen sind steuerfrei. Nettoverluste aus Beteiligungen können jedoch nur mit Einkünften der Beteiligungsinhaber verrechnet werden.

Kapitalertragssteuer

Die Steuerbemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer ist das Eigenkapital der Gesellschaft. Die Kapitalertragssteuer beträgt 0,1% des steuerbaren Eigenkapitals, jedoch nicht weniger als 250 CHF, multipliziert mit dem kantonalen und kommunalen Multiplikator.

Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten Eigenkapital (Grundkapital, Stammkapital oder Aktien), Partizipationskapital, aus steuerlichen Gewinnen gebildeten erklärten und stillen Reserven, sowie den Gewinnrücklagen. Mindestens das eingezahlte Eigenkapital ist zusammen mit dem eingezahlten Partizipationskapital steuerpflichtig.

Die Mittel der Aktieninhaber der Gesellschaft werden nur am Ende des maßgeblichen Steuerzeitraums berechnet.

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